Bei der Überweisung durch einen Arzt besteht die Möglichkeit, einen Teil der Behandlungskosten von der Krankenkasse zurückzufordern. Private Krankenversicherungen übernehmen zwischen 80 und 100% Ihrer Massagekosten – bitte Informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrem Versicherungsvertreter.
Neben den ärztlich verordneten Massagen, zur Behandlung von bestehenden Beschwerden am Bewegungsapparat, biete ich auch klassische Massage (Teilmassage, Ganzkörpermassage), Dorn-Breuss-Massage, Hot-Stone-Massage und Fußreflexzonenmassage an.